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Förderung des Fußverkehrs – aber noch kein Fußverkehrsplan

Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 21/975) ihr Engagement zur Förderung des Fußverkehrs und zur Umsetzung der nationalen Fußverkehrsstrategie (FVS). Sie hebt hierbei hervor, dass 26 Prozent aller Wege in Deutschland ausschließlich zu Fuß zurückgelegt werden und der Fußverkehr als integraler Bestandteil nachhaltiger, sozial gerechter Mobilität gilt.

So sieht bereits für 2025 der Bundeshaushalt 2,5 Millionen Euro explizit für den Fußverkehr vor. Ab 2026 sollen Rad- und Fußverkehrsförderung gemeinsam im Titel „Aktive Mobilität“ des Klima- und Transformationsfonds gebündelt werden.

Dagegen ist derzeit ein nationaler Fußverkehrsplan nicht geplant. Die aktuelle Bundesregierung möchte zunächst die Maßnahmen aus der 2022 verabschiedeten FVS umsetzen. Zudem wird weiter an einer Broschüre für einladende Fußverkehrsinfrastruktur gearbeitet. 

Kommunen sollen gefördert werden
Auf kommunaler Ebene werden diese weiterhin durch Fortbildungsangebote des Mobilitätsforums Bund unterstützt. Fußverkehr ist im Schulungsprogramm 2025 berücksichtigt.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Bundesregierung positioniert sich damit weiterhin als Förderin des Fußverkehrs, sieht die Umsetzung jedoch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und verweist vielfach auf die Zuständigkeit der Länder und die Notwendigkeit einer breiten Einbindung aller Akteure.

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